Massnahmen

Anforderungen an historische Türen

Umnutzungen von historischen Liegenschaften, neue gesetzliche Vorgaben sowie veränderte Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer führen oft zu zusätzlichen Anforderungen an bestehende Türen oder ganze Raumabschlüsse.

Konservierung und Restaurierung

Grundsätze der Denkmalpflege

Substanzerhaltung

Denkmalpflege ist Substanz­­erhalt. Nur das Original enthält die umfassende his­­torische Information. Gründe für die Erhaltung sind zum Beispiel historische Interessen, die Wertschätzung der Leistungen und Investitionen der Vorfahren oder das Bedürfnis nach Erinnerung.

Restaurierung

Die Restaurierung respektiert das Bestehende und hat zum Ziel, die ästhetischen und historischen Werte des Denkmals zu bewahren und dieses nutzbar zu machen. Sollten sich traditionelle Techniken als unzureichend erweisen, können zur Sicherung des Denkmals moderne Kon­­struktionstechniken heran­­gezogen werden, deren Wirk­­samkeit nachgewiesen und durch praktische Erfahrung erprobt sind.

Addition statt Ersatz

Neue Nutzungsansprüche oder gesetzliche Anforderungen können durch Ersatz oder durch Addition umgesetzt werden.
Um die Bausubstanz so wenig als möglich zu schmälern, sollte die Addition dem Ersatz vor­­gezogen werden. Sie verspricht einen schonenderen Umgang mit dem Bestand. Ausserdem beachtet sie die heutige Forder­­ung nach Nachhaltigkeit, da sparsamer mit den erneuer­­baren Ressourcen umgegangen wird.

  • Brandschutz

    Die Umnutzung einer Liegenschaft kann diverse brandschutztechnische Auflagen nach sich ziehen. Auch Türen und Raumabschlüsse müssen diese Auflagen erfüllen.

    Das zertifizierte heritage®-Verfahren leistet einen wesentlichen Beitrag in diesem Prozess. Damit können historische Türelemente aller Epochen, bereits ab einer Türblattstärke von 40mm, nach den aktuellen Anforderungen aufgerüstet werden. Eine langjährig erprobte Massnahme ist die brandschutztechnische Nachrüstung alter Türen und Abschlüsse auf die Brandschutzklasse EI30/EI60 mittels einer systemgeprüften Trenneinlage oder/und einem zusätzlichen Brandschutzglas. Dank minimaler Interventionen in die Substanz dieser Türen ist der Eingriff im direkten Vergleich des Vor- und Nachzustands kaum sichtbar. 

  • Schallschutz

    Werden Räume neuen Nutzungen zugeführt, genügen die bestehenden historischen Türen den heutigen
    Schallanforderungen oft nicht mehr.

    Für gewünschte oder notwendige Anpassungen an den Schallschutz können die Türen mit einer schallabsorbierenden Trenneinlage ausgestattet werden. Diese geprüften und zertifiziert zugelassenen Inneneinlagen erfüllen erhöhte Schallanforderungen. Sie können mit Brandschutz und energietechnischen Massnahmen kombiniert werden.

  • Energetische Massnahmen

    Werden Gebäudehüllen saniert, ist es angebracht, auch die historischen Aussen- und Wohnungstüren aus Gründen des Klimaschutzes energietechnisch nachzurüsten.

    Aussentüren und Wohnungstüren haben hohe Anforderungen zu erfüllen. Aus Gründen des Klimaschutzes müssen sie energetische Verluste verhindern, sie haben sicherheitstechnischen Kriterien zu genügen und sollen witterungsbeständig sein. Bei Sanierungen von Gebäudehüllen erweisen sich historische Aussentüren oftmals als Schwachstelle, da sie in gestemmter Ausführung und ohne Dichtungen nur schlechte Isolationswerte aufweisen. Im heritage®-Verfahren kann mit einem minimalen Eingriff in die bestehende Substanz eine Dämmmittellage und bei Bedarf ein Isolationsglas eingebaut und damit eine gute Wärmedämmung erreicht werden (U-Wert von bis zu 0,6 W/m² K).

  • Beschusshemmend

    Auch in historisch wertvollen Bauten sollen Nutzungen von höchs-ter Sicherheitsrelevanz möglich sein. Schusssichere Türen und Raumabschlüsse garantieren beispielsweise in Gerichten, Polizeistellen, Banken oder Regierungsgebäuden die notwendige Sicherheit. Das heritage®-Verfahren gewährleistet hohe Festigkeitswerte ohne Abzüge im Erscheinungsbild und erlaubt selbst durchschusshemmende Verglasungen.

  • Zutrittskontrolle

    Neue Anforderungen an Personenschutz in öffentlichen oder gewerblichen Baudenkmälern verlangen eine Neubeurteilung des Sicherheitsstandards und der Fluchtwege. Dies kann zu Nachrüstungen historischer Türen führen.

    Werden denkmalgeschützte Türen mit dem heritage®-Verfahren auf die geforderten Sicherheitsstandards aufgerüstet, verlangen Bauherrschaften vermehrt auch intelligente Zutrittskontrollen. Heritage® erlaubt moderne Zutrittslösungen per elektronischem Fingerprint aber auch drahtlose Systeme via Bluetooth. Diese Lösungen können mit Mehrfachverriegelungen kombiniert und unsichtbar in die heritage® Türmittellage eingearbeitet werden.

  • Fluchtwege

    Türen sollen nicht nur die Sicherheit der Menschen im Gebäude garantieren. Sie müssen im Notfall, zum Beispiel bei einem Brand, die Flüchtenden ungehindert passieren lassen.

    Fluchttüren werden aus diesem Grund mit Panikbeschlägen ausgerüstet. Das heritage®-Verfahren verschafft bei historischen Türen mit einer Einlage den notwendigen Platz für die Montage dieser Beschläge. Sollte aus denkmalpflegerischen Gründen eine Türöffnung in Fluchtrichtung nicht möglich sein, können mit einer zusätzlichen Automatisierung der Türen die Sicherheitsanforderungen garantiert werden.

  • Sicherheit

    Auch in historischen Gebäuden nehmen die sicherheitsrelevanten Anforderungen an Raumabschlüsse zu, unabhängig davon, ob  
    sie öffentlich oder privat, gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt werden. Historische Türen aus Massivholz verziehen sich bei Wärme und Kälte, und als Folge davon schliessen sie nicht mehr korrekt. Dadurch entstehen Fehlfunktionen bei den technischen Schliessungsanlagen. Bei stark frequentierten Gebäuden wie Schulhäusern, Verwaltungen, Gerichten etc. führt das zu grossem Kontrollaufwand, wenn die Aussentüren aus Sicherheitsgründen zu bestimmten Zeiten abgeschlossen sein müssen. Mit dem heritage®-Verfahren kann auf verschiedene individuelle Bedürfnisse eingegangen werden.

  • Einbruchschutz

    Historische Treppenhausabschlüsse und Aussentüren vermögen den Sicherheitsbedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern oftmals nicht mehr zu genügen.

    Der Anspruch nach Einbruchsicherheit besteht heute auch in Baudenkmälern. Mit dem heritage®-Verfahren können Türen und Raumabschlüsse den individuellen Wünschen entsprechend sicherheitstechnisch aufgerüstet werden. Heritage® bietet die Wider­­standsklassen RC2, RC3 und RC4 an. Auch die Nachrüstung mit einer Mehrpunkteverriegelung oder mit Sicherheitsglas sind möglich.

Weitere Restaurationsmassnahmen

Historische Verglasungen

Bei einer Konservierung, Restauration oder Auf­­rüstung im heritage®-Verfahren werden auch den gläsernen Einsätzen historischer Türen und ganzer Abschlüsse grosse Beachtung ge­­schenkt. Alle Arten historischer Kunst-, Blei- oder Musselinverglasungen werden, wenn möglich erhalten und wenn erforderlich mit technischen Gläsern ergänzt. Diese Arbeiten erfordern höchste Sorgfalt, damit die wertvollen Verglasungen unversehrt erhalten bleiben.

Weitere Restaurationsmassnahmen

Historische Beschläge

Nicht das Türblatt allein prägt das Erscheinungsbild historischer Raumabschlüsse, sondern Griffe, Scharniere und weitere Sichtbeschläge vollenden das Gesamtbild. Im Vordergrund steht der Erhalt der kunst­­handwerklich wertvollen Beschläge. Durch akkurate Reinigung sowie fachgerechte Ertüchtigung kann deren Funktion erhalten bleiben. Verlangen erhöhte Sicherheits­­anforderungen moderne Türschlösser mit aufwendiger Fluchtwegtechnik, verarbeiten unsere Feinmechaniker die bestehenden Drücker und Schilder zu einer Kugellager geführten Einheit, damit diese weiterverwendet werden können. Sollte eine Reproduktion antiker Beschläge notwendig sein, werden diese nach alter Technik im Sandgussverfahren, in höchster Qualität, neu hergestellt.

Und Ihr Projekt?